"Blühender Golfplatz“: Beratung und Auszeichnung

Blühfläche auf Golfplatz

Bayerns Golfanlagen bieten gute Voraussetzungen, um Insekten verloren gegangene Lebensräume zurückzugeben. Ein „ganzjähriges“ Angebot blühender Pflanzen, Strukturangebote sowie ein durchdachter Pflegeplan sind die Grundlagen dafür, dass sich Insekten in bestimmten Bereichen von Golfanlagen erfolgreich ansiedeln. Neben einem Beitrag für den Erhalt der Artenvielfalt Bayerns, führen Blühwiesen auch dazu, dass sich Mitglieder und Gäste in Golfanlagen wohlfühlen.


Beratung für Golfanlagen

Sie möchten auf Ihrer Golfanlage mehr Lebensräume für Insekten schaffen? Interessierte Golfanlagen, die Mitglied im Bayerischen Golfverband sind und bisher noch keine Beratung im Rahmen des Blühpakt Bayern erhalten haben, können sich für eine kostenlose Erstberatung bewerben. Die Beratung liefert Ihnen Empfehlungen zur Verwendung von Pflanzen (Wildblumen, Stauden, Gehölze), Tipps zur Pflege der Flächen und Hinweise zu weiteren Aufwertungsmöglichkeiten. Ziel ist, dass die Beratungshinweise zeitnah umgesetzt werden und Ihre Golfanlage zu einem „Blühenden Golfplatz“ wird.

In der Bewerbung müssen einige Informationen angegeben werden, damit eine bestmögliche Beratung durchgeführt werden kann.

Eine Bewerbung um die Erstberatung ist von 1. Januar bis 30. Juni möglich.

>> Bewerben Sie sich hier um die Erstberatung für Golfplätze<<


Auszeichnung „Blühender Golfplatz“

Vorbildliche Golfanlagen, die bestimmte Mindestkriterien erfüllen, können vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz eine staatliche Auszeichnung als „Blühender Golfplatz“ erhalten. Diese Mindestkriterien werden bei einem Vor-Ort-Termin kontrolliert. Zudem müssen entsprechende Dokumente vorgelegt werden. Hierzu werden einige Vorlagen zum Ausfüllen zur Verfügung gestellt.

Eine Bewerbung um die Auszeichnung ist von 1. Januar bis 30. Juni.

>> Bewerben Sie sich hier um die Auszeichnung "Blühender Golfplatz"<<

Die Mindestkriterien sind:

  1. Mindestens 30 % der Freiflächen der Golfanlage sind naturnah gestaltet.
    • Dies bedeutet insbesondere ein durchgängiges Blütenangebot von Frühjahr bis Herbst aus heimischen Pflanzen wie zweijährige Wiesenblumen, Stauden, Sträucher und Gehölze.
    • Hierzu wird eine Dokumentation vorgelegt.

  2. Bei der Pflege der Blühwiesen sind folgende Punkte zu beachten:
    • Die Mahd erfolgt 1-3 Mal pro Jahr auf jeder Fläche.
    • Die Mahd der jeweiligen Fläche erfolgt abschnittsweise; Teile der Fläche bleiben bei jeder Mahd als Nahrungsangebot und zur Entwicklung für Insekten stehen.
    • Um die Nährstoffrückfuhr zu reduzieren, sollte Schnittgut von den Flächen entfernt werden. Zunächst muss von der stets selben Fläche mit mindestens 1.000 m2 das Schnittgut abtransportiert werden. Ziel ist es, diesen Flächenanteil schrittweise zu erhöhen.
    • Es wird ein Pflegeplan zur Durchführung der Mahd vorgelegt.

  3. Für den Erhalt von Fortpflanzungs- und Überwinterungsstätten für Insekten bleiben Bereiche der Blühwiesen über den Winter ungemäht stehen.
    Im Pflegeplan zur Durchführung der Mahd wird ebenfalls festgelegt, welche Bereiche der Flächen über den Winter ungemäht stehen bleiben.

  4. Mindestens zwei Strukturhilfen, wie z.B. Insektenhotels, liegendes/stehendes Totholz, Sandflächen, Lesesteinhaufen oder insektengerechte Kleingewässer, sind vorhanden.

  5. Es erfolgt keine flächige Verwendung chemischer Pflanzenschutzmittel.
    Werden Pflanzenschutzmittel auf den Spielflächen eingesetzt, darf keine Wind-Abdrift erfolgen; der Einsatz erfolgt vorzugsweise morgens oder abends.

  6. Es erfolgt kein Einsatz torfhaltiger Substrate bei der Gestaltung und Pflege von Freiflächen.

  7. Ein effektiver Insektenschutz braucht eine Bewusstseinsänderung im Umgang mit Natur und eine Verbreitung fachlichen Wissens. Um Mitgliedern, Spielern und Gästen zu erklären, was es mit der Blühpakt-Allianz und der naturnahen Gestaltung zur Schaffung von Lebensräumen für Insekten auf sich hat, werden Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit und Wissensbildung durchgeführt.
    • Hierzu wird eine Beschreibung vorgelegt.

Einzureichende Dokumente

Folgende Angaben und Dokumente müssen bei einer Bewerbung um die Auszeichnung "Blühender Golfplatz" eingereicht werden. Hierzu werden einige Vorlagen zur Verfügung gestellt. Laden Sie bitte entsprechende PDF-Dateien herunter und füllen diese aus. Im Bewerbungsformular ist ein direkter Upload möglich.

  • Übersichtsplan
  • Informationen zu Flächen (Angaben zu Flächenarten)
  • Pflanzenliste
  • Pflegeplan mit Übersichtskarte
    (Die Karte kann auch nochmals der Übersichtsplan mit passender Beschriftung sein.)
  • Dokument zur Beschreibung der Öffentlichkeitsarbeit

Logo des LBV
Die Beratungen und Kontrollen werden von Mitarbeitenden des LBV - Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e.V. durchgeführt.
Bei Fragen können Sie sich gerne per E-Mail an bluehender.golfplatz@lbv.de melden.

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