"Blühender Golfplatz“: Beratung und Auszeichnung

Blühfläche auf Golfplatz, Foto: Stefan von Stengel

Bayerns Golfanlagen bieten gute Voraussetzungen, um Lebensräume für Insekten zu schaffen und somit einen wichtigen Beitrag zum Schutz unserer heimischen Pflanzen und Tiere zu leisten. Vielfältige Strukturen, Wiesenblumen, Stauden und Gehölze sowie ein durchdachter Pflegeplan sind die Grundlagen dafür, dass sich Insekten in bestimmten Bereichen von Golfanlagen erfolgreich ansiedeln können.

Im Rahmen der Blühpakt-Allianz zwischen dem Bayerischen Golfverband (BGV) und dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) können Golfanlagen eine kostenlose Beratung zur ökologischen Aufwertung ihrer Flächen erhalten. Zudem verleiht der Bayerische Umweltminister die Auszeichnung „Blühender Golfplatz“ an vorbildliche Golfclubs.


Beratung für Golfanlagen

Sie möchten auf Ihrer Golfanlage mehr Lebensräume für Insekten schaffen? Eine kostenlose Erstberatung gibt Ihnen Empfehlungen zur Verwendung von Pflanzen, Tipps zur Pflege der Flächen, die nicht für das Spiel benötigt werden, sowie Hinweise zu weiteren Aufwertungsmöglichkeiten.

Wer kann mitmachen?

Interessierte Golfclubs, die Mitglied im Bayerischen Golfverband sind und bisher noch keinen Kontakt mit dem Blühpakt Bayern hatten, können eine ausführliche Erstberatung erhalten.

Warum sollten Sie dabei sein?

Sie erhalten eine individuelle Beratung und einen auf Ihren Golfplatz zugeschnittenen Maßnahmenkatalog. Mit dieser Unterstützung und Hilfe zur Selbsthilfe folgen die nächsten Schritte von der Maßnahmenumsetzung bis hin zur Auszeichnung. Unser gemeinsames Ziel: mehr Lebensräume für Insekten schaffen durch noch mehr „Blühende Golfplätze“ in Bayern.

Wie können Sie teilnehmen?

Bewerbungen sind über das Online-Formular jeweils von Januar bis Juni in den Jahren 2025 und 2026 möglich.

Was muss eingereicht werden?

Zur Vorbereitung auf die Beratung und Begehung des Golfplatzes muss ein Übersichtsplan eingereicht werden. Ein Upload ist direkt im Online-Formular möglich. Unterlagen, die für eine Auszeichnung „Blühender Golfplatz“ eingereicht werden müssen, können ebenfalls bereits erstellt werden. Diese können bei der Beratung gemeinsam weiterbearbeitet werden.

Wie ist der zeitliche Ablauf?

Nach der Bewerbung wird ein Termin für die Beratung vor Ort vereinbart. Die Termine finden in der Regel im Zeitraum von April bis August statt. Bei der Begehung des Golfplatzes durch Mitarbeitende des Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern (LBV), gemeinsam mit Vertretern des Golfclubs und Greenkeepern, werden speziell auf den Golfplatz zugeschnittene Maßnahmen erarbeitet und allgemeine Hinweise zur Schaffung von Lebensräumen besprochen. Im Anschluss erhalten die Golfanlagen einen konkreten Maßnahmenkatalog. Nach erfolgreicher Umsetzung können sich die Golfclubs um eine Auszeichnung bewerben.

Eine Bewerbung um die Erstberatung ist von 1. Januar bis 30. Juni möglich.

>> Bewerben Sie sich hier um die Erstberatung für Ihren Golfclub <<


Auszeichnung „Blühender Golfplatz“

Blühfläche auf Golfplatz, Foto: Ingo Zahlheimer

Im Rahmen der Blühpakt-Allianz mit dem Bayerischen Golfverband können vorbildliche Golfanlagen, die bestimmte Mindestkriterien erfüllen, die Auszeichnung „Blühender Golfplatz“ erhalten. Bei einem Vor-Ort-Termin besichtigt eine vom Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern (LBV) beauftragte Person die Anlage und gleicht die Angaben aus der Bewerbung ab. Die Entscheidung, wer eine Auszeichnung erhalten kann, wird vom StMUV getroffen. Die Auszeichnung wird den Golfclubs in der Regel vom Bayerischen Umweltminister im Rahmen eines Sammeltermins überreicht.

Wer kann mitmachen?

Bayerische Golfclubs, die Mitglied im Bayerischen Golfverband sind.
Golfanlagen mit einer abgelaufenen Urkunde aus den Jahren 2021 bis 2023 können sich um eine erneute Auszeichnung „Blühender Golfplatz“ bewerben. Dazu müssen aktualisierte Unterlagen über das untenstehende Online-Formular eingereicht werden.

Warum sollten Sie dabei sein?

Als Auszeichnung erhalten die Golfclubs ein Schild und eine vom Bayerischen Umweltminister unterzeichnete Urkunde. Die Golfanlagen werden über unterschiedliche Plattformen des Golfverbandes und des StMUV bekannt gemacht. Besonders wertvolle Maßnahmen der ausgezeichneten Golfclubs werden als Best-Practice-Beispiele auf der Internetseite des Bayerischen Golfverbandes dargestellt.

Wie können Sie teilnehmen?

Bewerbungen sind über das Online-Formular jeweils von Januar bis Juni in den Jahren 2025 und 2026 möglich.

Welche Kriterien sind zu erfüllen?

  1. Mindestens 30 % der Freiflächen der Golfanlage sind naturnah gestaltet.
    • Dies bedeutet insbesondere ein durchgängiges Blütenangebot von Frühjahr bis Herbst aus heimischen Pflanzen wie zweijährige Wiesenblumen, Stauden, Sträucher und Gehölze.
    • Hierzu wird eine Dokumentation vorgelegt.

  2. Bei der Pflege der Blühwiesen sind folgende Punkte zu beachten:
    • Die Mahd erfolgt 1-3 Mal pro Jahr auf jeder Fläche.
    • Die Mahd der jeweiligen Fläche erfolgt abschnittsweise; Teile der Fläche bleiben bei jeder Mahd als Nahrungsangebot und zur Entwicklung für Insekten stehen.
    • Um die Nährstoffrückfuhr zu reduzieren, sollte Schnittgut von den Flächen entfernt werden. Zunächst muss von der stets selben Fläche mit mindestens 1.000 m2 das Schnittgut abtransportiert werden. Ziel ist es, diesen Flächenanteil schrittweise zu erhöhen.
    • Es wird ein Pflegeplan zur Durchführung der Mahd vorgelegt.

  3. Für den Erhalt von Fortpflanzungs- und Überwinterungsstätten für Insekten bleiben Bereiche der Blühwiesen über den Winter ungemäht stehen.
    Im Pflegeplan zur Durchführung der Mahd wird ebenfalls festgelegt, welche Bereiche der Flächen über den Winter ungemäht stehen bleiben.

  4. Mindestens zwei Strukturhilfen, wie z. B. Insektenhotels, liegendes/stehendes Totholz, Sandflächen, Lesesteinhaufen oder insektengerechte Kleingewässer, sind vorhanden.

  5. Es erfolgt keine flächige Verwendung chemischer Pflanzenschutzmittel.
    Werden Pflanzenschutzmittel auf den Spielflächen eingesetzt, darf keine Wind-Abdrift erfolgen; der Einsatz erfolgt vorzugsweise morgens oder abends.

  6. Es erfolgt kein Einsatz torfhaltiger Substrate bei der Gestaltung und Pflege von Freiflächen.

  7. Ein effektiver Insektenschutz braucht eine Bewusstseinsänderung im Umgang mit Natur und eine Verbreitung fachlichen Wissens. Um Mitgliedern, Spielern und Gästen zu erklären, was es mit der Blühpakt-Allianz und der naturnahen Gestaltung zur Schaffung von Lebensräumen für Insekten auf sich hat, werden Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit und Wissensbildung durchgeführt.
    • Hierzu wird eine Beschreibung vorgelegt.

Was muss eingereicht werden?

Folgende Angaben und Dokumente müssen bei einer Bewerbung eingereicht werden. Hierzu werden einige Vorlagen zur Verfügung gestellt. Laden Sie bitte entsprechende PDF-Dateien herunter und füllen Sie diese aus. Im Bewerbungsformular ist ein direkter Upload möglich.

  • Übersichtsplan
  • Informationen zu Flächen (Angaben zu Flächenarten)
  • Pflanzenliste
  • Pflegeplan mit Übersichtskarte
    (Die Karte kann auch nochmals der Übersichtsplan mit passender Beschriftung sein.)
  • Unterlage mit Beschreibung der durchgeführten Öffentlichkeitsarbeit

Zur Erstellung von Karten empfehlen wir die Benutzung des BayernAtlas.

Wie ist der zeitliche Ablauf?

Nach der Bewerbung werden die eingereichten Unterlagen gesichtet und ein Vor-Ort-Termin vereinbart. Bei einer gemeinsamen Begehung des Golfplatzes durch Mitarbeitende des LBV mit Verantwortlichen des Golfclubs und Greenkeepern werden die Mindestkriterien abgeglichen und ggf. noch erforderliche Maßnahmen besprochen. Ergänzend gibt es eine allgemeine Beratung hinsichtlich der Schaffung von Lebensräumen für Insekten. Die Termine finden in der Regel im Zeitraum von April bis August statt.
Nach Abschluss der Begehung wird ein Kurzbericht in Form einer Checkliste durch den LBV erstellt. Die Entscheidung über eine Auszeichnung wird durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz getroffen.

 

Eine Bewerbung um die Auszeichnung ist von 1. Januar bis 30. Juni möglich.

>> Bewerben Sie sich hier um die Auszeichnung "Blühender Golfplatz" <<


 


Für die Golfclubs sind die Beratung und Kontrolle kostenlos. Die Kosten werden vom Bayerischen Golfverband und vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz übernommen. Nutzen Sie diese Gelegenheit und bewerben Sie sich.

Logo des LBVDie Begehungen werden von Mitarbeitenden des LBV - Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e.V. durchgeführt.

Bei Fragen können Sie sich gerne per E-Mail an bluehender.golfplatz@lbv.de wenden.

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