Beratung für Golfanlagen

Sie möchten beim "Blühpakt Bayern" mitmachen und auf Ihrer Golfanlage mehr Lebensräume für Insekten schaffen? Im Rahmen eines Pilotprojektes können sich Golfanlagen für eine kostenlose Erstberatung (ca. 2–3 Stunden) bewerben. Die Beratung liefert Ihnen Empfehlungen zur Verwendung von Pflanzen (Wildblumen, Stauden, Gehölze), Tipps zur Pflege der Flächen und Hinweise zu weiteren Aufwertungsmöglichkeiten. Ziel ist, dass die Beratungshinweise zeitnah umgesetzt werden und Ihre Golfanlage zu einem „Blühenden Golfplatz“ wird.

Wenn Sie Interesse an einer Erstberatung haben, dann geben Sie dies bitte im Bewerbungsformular an. Die Entscheidung, wer eine Beratung erhalten kann, trifft das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz.

Auszeichnung „Blühender Golfplatz“

Bewerben Sie sich hier für die Auszeichnung Blühender GolfplatzBayerns Golfanlagen bieten gute Voraussetzungen, um Insekten verloren gegangene Lebensräume zurückzugeben. Ein „ganzjähriges“ Angebot blühender Pflanzen, Strukturangebote sowie ein durchdachter Pflegeplan sind die Grundlagen dafür, dass sich Insekten in bestimmten Bereichen von Golfanlagen erfolgreich ansiedeln. Neben einem Beitrag für den Erhalt der Artenvielfalt Bayerns, führen Blühwiesen auch dazu, dass sich Mitglieder und Gäste in Golfanlagen wohlfühlen.
Vorbildliche Golfanlagen, die bestimmte Mindestkriterien erfüllen, können vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz eine staatliche Auszeichnung als „Blühender Golfplatz“ erhalten.

Die Mindestkriterien sind:

  1. Mindestens 30 % der Freiflächen der Golfanlage sind naturnah gestaltet.
    Dies bedeutet insbesondere ein durchgängiges Blütenangebot von Frühjahr bis Herbst aus heimischen Pflanzen wie zweijährige Wiesenblumen, Stauden, Sträucher und Gehölze.
    Hierzu wird eine Dokumentation vorgelegt.
  2. Bei der Pflege der Blühwiesen sind folgende Punkte zu beachten:
    • Die Mahd erfolgt 1-3 Mal pro Jahr auf jeder Fläche.
    • Die Mahd der jeweiligen Fläche erfolgt abschnittsweise; Teile der Fläche bleiben bei jeder Mahd als Nahrungsangebot und zur Entwicklung für Insekten stehen.
    • Um die Nährstoffrückfuhr zu reduzieren, sollte Schnittgut von den Flächen entfernt werden. Zunächst muss von der stets selben Fläche mit mindestens 1.000 m2 das Schnittgut abtransportiert werden. Ziel ist es, diesen Flächenanteil schrittwese zu erhöhen.
    • Es wird ein Pflegeplan zur Durchführung der Mahd vorgelegt.
  3. Für den Erhalt von Fortpflanzungs- und Überwinterungsstätten für Insekten bleiben Bereiche der Blühwiesen über den Winter ungemäht stehen.
    Im Pflegeplan zur Durchführung der Mahd wird ebenfalls festgelegt, welche Bereiche der Flächen über den Winter ungemäht stehen bleiben.
  4. Mindestens zwei Strukturhilfen, wie z.B. Insektenhotels, liegendes/stehendes Totholz, Sandflächen, Lesesteinhaufen oder insektengerechte Kleingewässer, sind vorhanden.
  5. Es erfolgt keine flächige Verwendung chemischer Pflanzenschutzmittel.
    Werden Pflanzenschutzmittel auf den Spielflächen eingesetzt, darf keine Wind-Abdrift erfolgen; der Einsatz erfolgt vorzugsweise morgens oder abends.
  6. Es erfolgt kein Einsatz torfhaltiger Substrate bei der Gestaltung und Pflege von Freiflächen.
  7. Ein effektiver Insektenschutz braucht eine Bewusstseinsänderung im Umgang mit Natur und eine Verbreitung fachlichen Wissens. Um Mitgliedern, Spielern und Gästen zu erklären, was es mit der Blühpakt-Allianz und der naturnahen Gestaltung zur Schaffung von Lebensräumen für Insekten auf sich hat, werden Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit und Wissensbildung durchgeführt und eine Beschreibung mit der Bewerbung vorgelegt.

Bewerben Sie sich hier für die Auszeichnung Blühender Golfplatz
(Hinweis: Eine Bewerbung ist nur im Zeitraum 1. November bis 31. März möglich!)

Leitfaden für die Bewerbung (PDF)

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