Auszeichnung "Blühender Betrieb"

Gruppenbild Auszeichnung Blühene Betriebe

Naturnah gestaltete Firmenflächen leisten einen wertvollen Beitrag für die Artenvielfalt Bayerns. Bewerben auch Sie sich für die Auszeichnung "Blühender Betrieb"!

Betriebe und Einrichtungen, die bestimmte Mindestkriterien erfüllen, können vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz eine staatliche Auszeichnung als „Blühender Betrieb“ erhalten.

Werden auch Sie ein "Blühender Betrieb"

>> Bewerben Sie sich hier um die Auszeichnung "Blühender Betrieb" <<

Informationen zur Auszeichnung

Welche Kriterien sind zu erfüllen?

Für die Auszeichnung kommen Betriebe infrage, die folgende vier Kriterien erfüllen:

  • Mindestens 20 % der Freiflächen des Firmengeländes sind insektenfreundlich und naturnah gestaltet.
    Dies bedeutet insbesondere:
    • durchgängiges Blütenangebot von Frühjahr bis Herbst
    • unterschiedliche Lebensräume aus heimischen Wildblumen, Stauden, Sträuchern und Gehölzen.


    Hinweis: Begrünte Dachflächen werden zur naturnah gestalteten Freilandfläche dazugerechnet.

  • Einige Bereiche der Blühflächen (10–20 %) bleiben über den Winter ungemäht stehen (Dies dient dem Erhalt von Fortpflanzungs- und Überwinterungsstätten für Insekten).
  • Keine flächige Verwendung chemischer Pflanzenschutzmittel.
  • Kein Einsatz torfhaltiger Substrate bei der Gestaltung und Pflege von Freiflächen.

Wer kann sich um die Auszeichnung als "Blühender Betrieb" bewerben?

Es können sich Wirtschaftsbetriebe, kleine und mittelständische Unternehmen oder Handwerksbetriebe bewerben, die ihren Standort in Bayern haben und deren Freiflächen insektenfreundlich und naturnah gestaltet sind. Zudem können beispielsweise auch staatliche und kommunale oder andere öffentliche bzw. soziale Einrichtungen, wie Rathäuser, Krankenhäuser, Museen, Behörden etc., die Auszeichnung bei Erfüllen der Kriterien erhalten.

Betriebe, die per se blühende Flächen zum Wirtschaften benötigen, können keine Auszeichnung als „Blühender Betrieb“ erhalten.

Welche Flächen werden nicht berücksichtigt?

Flächen, die als Ausgleichs- und Ersatzflächen dienen, sowie Flächen, die aufgrund von Vorgaben durch Bebauungspläne oder Freiflächensatzungen insektenfreundlich angelegt wurden, können leider nicht berücksichtigt werden.
Das heißt, es können lediglich Flächen, die zusätzlich zu bereits bestehenden rechtlichen Verpflichtungen naturnah und insektenfreundlich angelegt wurden für die Auszeichnung als Blühender Betrieb herangezogen werden.

Was bedeutet „insektenfreundliche und naturnahe Gestaltung von Grünflächen“ konkret?

Eine Vielfalt von unterschiedlichen Strukturen bietet unterschiedlichen Insekten einen Lebensraum. Vor allem Wildblumenwiesen sind wichtige Elemente für Schmetterlinge, Wildbienen und viele andere Insekten. Unsere heimischen Insektenarten sind jedoch spezialisiert auf heimische Pflanzenarten. So gibt es Wildbienenarten die nur an Pflanzen einer bestimmten Pflanzengattung Pollen sammeln und Schmetterlinge, deren Raupen nur an einer einzigen Pflanzenart fressen.

„Naturnah und insektenfreundlich“ bedeutet deshalb für uns:

  • Bei Ansaaten oder Pflanzungen werden vorzugsweise heimische Arten verwendet. Am besten sollte gebietsheimisches Pflanz- oder Saatgut verwendet werden, um den regionalen Charakter zu erhalten. Fragen Sie nach Saatgut aus dem passenden Ursprungsgebiet (UG) (siehe Karte Ursprungsgebiete für gebietseigenes Saat- und Pflanzgut in Bayern).
  • Es besteht ein vielfältiges, ganzjähriges Nahrungsangebot für Insekten, insbesondere mit früh- und spätblühenden Arten (z. B. durch Teilflächenmahd, frühblühende Gehölze).
  • Der Verzicht auf Pestizide und Torfprodukte.
  • Der Verzicht auf chemisch-synthetischen Dünger.
  • Das stellenweise Belassen von Laubfall (als Überwinterungsplatz für Insekten und Kleintiere).
  • Eine biodiversitätsfreundliche Mahd (d. h. eine nicht zu frühe Mahd (Frühsommer), weniger häufig Mähen, kein Mulchen auf der Fläche, das Schnittgut von der Fläche entfernen, eine Schnitthöhe von mindestens 10 cm, das Stehenlassen von Insektenschutz- und Überwinterungsstreifen). Eine naturnahe und insektenfreundliche Grünfläche kann auch durch eine biodiversitätsfreundliche extensive Beweidung erreicht werden.
  • Eine Vielfalt an unterschiedlichen Strukturen (z. B. durch Totholz(haufen), Sukzessionsflächen, Steinmauern, Wasserstellen, Rohboden, Gehölze).

Erste Informationen und konkrete Beispiele zur insektenfreundlichen und naturnahen Gestaltung von Firmengeländen finden Sie in folgenden Broschüren:

Was haben Betriebe von der Auszeichnung?

Ausgezeichnete Betriebe oder Einrichtungen, die sich aktiv für den Insektenschutz einsetzen und neue Lebensräume für Insekten schaffen, werden auf der Seite "Blühende Betriebe mit Auszeichnung" in einer Karte dargestellt und aufgelistet. Zusätzlich können sich Betriebe mit einem eigenen Steckbrief präsentieren. Jeder Betrieb erhält ein Schild mit dem Blühpakt-Logo (ca. 35x25 cm) zur Anbringung an ein Gebäude sowie eine Urkunde. Damit können Firmen ihre Aktivitäten für den Insektenschutz auch gegenüber Kunden und der Öffentlichkeit sichtbar machen.

Was ist zusätzlich zur einer insektenfreundlichen Grünfläche wichtig?

Die Beleuchtung des Außengeländes ist für viele nachtaktive Insekten eine tödliche Falle. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten die erforderliche Beleuchtung sicherzustellen und trotzdem insektenfreundlich zu gestalten. Weitere Informationen finden Sie hier:

Vermeiden Sie außerdem bauliche Strukturen (z. B. Lichtschächte oder Tonnen ohne Ausstiegshilfen, nicht vogelsichere Glasfassaden, undurchlässige Zäune), die für Vögel oder Kleintiere, wie beispielsweise Igel, zu tödlichen Fallen werden können. Informationen dazu finden Sie u. a. hier:

Wo gibt es weitere Informationen zur naturnahen Gestaltung von Firmenflächen?

Weitere Informationen finden Sie in der umfangreichen Sammlung von interessanten Internetauftritten und Publikationen mit konkreten Beispielen zur naturnahen Gestaltung von Firmengeländen.

nach oben nach oben