Auszeichnung "Blühender Betrieb"
Naturnah gestaltete Firmenflächen leisten einen wertvollen Beitrag für die Artenvielfalt Bayerns. Bewerben auch Sie sich für die Auszeichnung "Blühender Betrieb"!
Betriebe und Einrichtungen, die bestimmte Mindestkriterien erfüllen, können vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz eine staatliche Auszeichnung als „Blühender Betrieb“ erhalten.
Wer kann sich um die Auszeichnung als "Blühender Betrieb" bewerben?
Es können sich Wirtschaftsbetriebe, kleine und mittelständische Unternehmen oder Handwerksbetriebe bewerben, die ihren Standort in Bayern haben und deren Freiflächen insektenfreundlich und naturnah gestaltet sind. Zudem können beispielsweise auch staatliche und kommunale oder andere öffentliche bzw. soziale Einrichtungen, wie Rathäuser, Krankenhäuser, Museen, Behörden etc., die Auszeichnung bei Erfüllen der Kriterien erhalten.
Betriebe, die per se blühende Flächen zum Wirtschaften benötigen, können keine Auszeichnung als „Blühender Betrieb“ erhalten.
Welche Mindestkriterien sind zu erfüllen?
Für die Auszeichnung kommen Betriebe infrage, die folgende vier Mindestkriterien erfüllen:
- Mindestens 20 % der Freiflächen des Firmengeländes sind naturnah gestaltet.
Dies bedeutet insbesondere:
- Keine flächige Verwendung chemischer Pflanzenschutzmittel.
- Bereiche der Blühflächen bleiben über den Winter ungemäht stehen (Erhalt von Fortpflanzungs- und Überwinterungsstätten für Insekten).
- Kein Einsatz torfhaltiger Substrate bei der Gestaltung und Pflege von Freiflächen.
Was haben Betriebe von der Auszeichnung?
Ausgezeichnete Betriebe oder Einrichtungen, die sich aktiv für den Insektenschutz einsetzen und neue Lebensräume für Insekten schaffen, werden auf der Seite "Blühende Betriebe mit Auszeichnung" in einer Karte dargestellt und aufgelistet. Zusätzlich können sich Betriebe mit einem eigenen Steckbrief präsentieren, Mit Schild und Urkunde können Firmen ihre Aktivitäten für den Insektenschutz auch gegenüber Kunden und der Öffentlichkeit sichtbar machen.
Werden auch Sie ein "Blühender Betrieb"
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Häufig gestellte Fragen und Antworten dazu gibt es in den FAQ.
Blühpakt Bayern
In den FAQ sind Antworten auf häufig gestellte Fragen zusammengestellt. Sie können uns gerne auch eine E-Mail schreiben.
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Infos zu naturnaher Gestaltung
Hier finden Sie eine Übersicht über hilfreiche Publikationen und Internetauftritte mit weiterführenden Informationen.
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