Bewerbung um Auszeichnung „Blühender Golfplatz“

Schön, dass Sie sich im Rahmen der Blühpakt-Allianz zwischen dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und dem Bayerischen Golfverband e.V. für die heimische Insektenfauna einsetzen. Die Golfanlagen in Bayern können durch konkrete Maßnahmen den Insekten verloren gegangene Lebensräume zurückgeben.

Vorbildliche Golfanlagen, die bestimmte Mindestkriterien erfüllen (siehe Formular Ziffern 2.1 bis 2.7) können vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz eine staatliche Auszeichnung als „Blühender Golfplatz“ erhalten. Für die Auszeichnung können Sie sich mit diesem Formular bewerben.
Felder mit *) sind Pflichtfelder.

Mit dem Absenden des Bewerbungsformulars erklären Sie sich damit einverstanden, dass der Bayerische Golfverband e.V. über Ihre Bewerbung informiert wird. Dieser verarbeitet die Daten nach dessen Datenschutzrichtlinien.


Hinweis: Eine Bewerbung ist nur im Zeitraum 1. November bis 31. März möglich!


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1. Golfanlage

1.1 Angaben zur Golfanlage

























1.2. Angaben zur Fläche der Golfanlage







2. Anforderungen an den „Blühenden Golfplatz“ - Mindestkriterien

2.1. Mindestens 30 % der Freiflächen der Golfanlage sind naturnah gestaltet.
Dies bedeutet insbesondere ein durchgängiges Blütenangebot von Frühjahr bis Herbst aus heimischen Pflanzen wie zweijährige Wiesenblumen, Stauden, Sträucher und Gehölze.
Hierzu wird eine Dokumentation vorgelegt.

2.2. Bei der Pflege der Blühwiesen sind folgende Punkte zu beachten:
- Die Mahd erfolgt 1-3 Mal pro Jahr auf jeder Fläche.
- Die Mahd der jeweiligen Fläche erfolgt abschnittsweise; Teile der Fläche bleiben bei jeder Mahd als Nahrungsangebot und zur Entwicklung für Insekten stehen.
- Um die Nährstoffrückfuhr zu reduzieren, sollte Schnittgut von den Flächen entfernt werden. Zunächst muss von der stets selben Fläche mit mindestens 1.000 m2 das Schnittgut abtransportiert werden. Ziel ist es, diesen Flächenanteil schrittwese zu erhöhen.
Es wird ein Pflegeplan zur Durchführung der Mahd vorgelegt.

2.3. Für den Erhalt von Fortpflanzungs- und Überwinterungsstätten für Insekten bleiben Bereiche der Blühwiesen über den Winter ungemäht stehen.
Im Pflegeplan zur Durchführung der Mahd wird ebenfalls festgelegt, welche Bereiche der Flächen über den Winter ungemäht stehen bleiben.

2.4. Mindestens zwei Strukturhilfen, wie z.B. Insektenhotels, liegendes/stehendes Totholz, Sandflächen, Lesesteinhaufen oder insektengerechte Kleingewässer, sind vorhanden.

2.5. Es erfolgt keine flächige Verwendung chemischer Pflanzenschutzmittel.
Werden Pflanzenschutzmittel auf den Spielflächen eingesetzt, darf keine Wind-Abdrift erfolgen; der Einsatz erfolgt vorzugsweise morgens oder abends.

2.6. Es erfolgt kein Einsatz torfhaltiger Substrate bei der Gestaltung und Pflege von Freiflächen.

2.7. Ein effektiver Insektenschutz braucht eine Bewusstseinsänderung im Umgang mit Natur und eine Verbreitung fachlichen Wissens. Um Mitgliedern, Spielern und Gästen zu erklären, was es mit der Blühpakt-Allianz und der naturnahen Gestaltung zur Schaffung von Lebensräumen für Insekten auf sich hat, werden Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit und Wissensbildung durchgeführt und eine Beschreibung mit der Bewerbung vorgelegt.

Bitte auswählen: *)

Im Zweifelsfalle trifft das Blühpakt-Team im Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz die Entscheidung darüber, ob noch Nachforderungen erfüllt werden müssen und/oder ob eine Golfanlage eine Erstberatung erhält.


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