Starterkit 2 – blühende Kommunen

Schmetterling © Panthermedia

Weitere Kommunen machen sich auf den Weg ihre Flächen insektenfreundlich zu gestalten, erhalten und pflegen. Sie sind nun zusammen mit den Starterkit 1-Kommunen Teil des Netzwerks der blühenden Kommunen.   

Das Netzwerk will durch die naturnahe und insektenfreundliche Gestaltung kommunaler Flächen zum Erhalt der Vielfalt an heimischen Wildbienen, Schmetterlingen, Käfern und anderen Insekten beitragen und eine Wiederansiedlung unterstützen.

Informationen zum Projekt

Wer konnte sich bewerben?

Bewerben konnten sich alle bayerischen Kommunen, die nicht bereits am Projekt „Starterkit – 100 blühende Kommunen“ teilnehmen. Die Kommune muss sicherstellen, dass ausreichend große Flächen zur Verfügung stehen und eine fachlich angepasste Pflege über mindestens fünf Jahre gewährleistet ist.
Bei der Auswahl der 100 Kommunen wird insbesondere auf folgende Merkmale geachtet:

  • Die Idee und Motivation sind überzeugend dargestellt.
  • Die Mindestkriterien sind mit eingeplant und können umgesetzt werden.
  • Es sind standortangepasste Maßnahmen vorgesehen.
  • Vielfalt der Lebensräume: Eine hohe Strukturvielfalt ist eingeplant und nach Möglichkeit sind unterschiedliche Gestaltungselemente vorgesehen.
  • Das Projekt ist langfristig angelegt. Die Projektflächen der Gemeinde sollen dauerhaft fachlich passend gepflegt werden. Die Kommune hat außerdem das Ziel auch andere Grünanlagen insektenfreundlich zu gestalten und zu pflegen.
  • Bürgerinnen und Bürger oder Bürgerinitiativen sind in die Ideenentwicklung miteinbezogen.

Welche Flächen und Gestaltungselemente kommen in Frage?

Wünschenswert sind zentral gelegene Flächen, die von vielen Bürgerinnen und Bürgern wahrgenommen werden. Bei deren Umgestaltung sollte auf (gebiets-)heimische Pflanzen und vielfältige Strukturen geachtet werden.

Folgende Flächen sind gut geeignet:

  • Schulen, Kindergärten, Kindertageseinrichtungen
  • Einrichtungen für Seniorinnen und Senioren
  • Friedhöfe
  • Grünflächen um Parkplätze
  • Dorfplätze
  • Neubaugebiete
  • Freiflächen von kommunalen Gebäuden, städtischen Wohnanlagen
  • Straßenbegleitgrün und Verkehrsinseln
  • Ortsrandeingrünung
  • Außenanlagen von Sportplätzen oder Schwimmbädern
  • Außenanlagen von Kläranlagen
  • Gewässerränder

Folgende Gestaltungselemente sind möglich:

  • (gebiets-)heimische Blühwiese
  • (gebiets-)heimische Wildstaudenbepflanzung
  • (gebiets-)heimische blühende Hecke und / oder Gehölze
  • (gebiets-)heimischer blühender Saum (an Weg-, Straßen-, Hecken- oder Gewässerrändern)
  • (gebiets-)heimische Dachbegrünung
  • Fassadenbegrünung

Was sind die Kriterien fürs Mitmachen?

Voraussetzungen:

  • Die Gesamtgröße der Flächen muss mindestens 1.000 m2 betragen.
  • Eine Aufteilung auf bis zu drei Teilflächen ist möglich.
  • Grundsätzlich gilt: Pflege vor Neuanlage - also kein Umbruch und keine Neuansaat auf bereits artenreichen (oder entwicklungsfähigen) Brachen oder Wiesen.
  • Die Flächen dürfen nicht als Ausgleich- und Ersatzflächen oder Ökokontoflächen gemeldet sein.
  • Auf den Flächen dürfen keine bereits geförderten Pflege- oder Gestaltungsmaßnahmen stattfinden (z. B. VNP, LNPR usw.).
  • Es müssen kommunale Flächen oder von Kommunen bewirtschaftete oder genutzte Flächen sein.
  • Fachliche Orientierung für die Umsetzungen sind das Praxis-Handbuch für Bauhöfe sowie die Leitlinien des Blühpakt Bayern.

Umsetzung und Pflege:

Insbesondere werden folgende fachliche Maßgaben beachtet:

  • Um zum Insektenschutz beizutragen, müssen bei Ansaaten oder Pflanzungen überwiegend heimische Arten verwendet werden. Im Regelfall sollte, um den regionalen Charakter zu erhalten, gebietsheimisches Pflanz- oder Saatgut verwendet werden (Einzelheiten siehe Seite 83 ff. und 132 f. des Praxis-Handbuchs für Bauhöfe).
  • Auf den Flächen wird nur torffreies Substrat verwendet.
  • Auf den Flächen werden keine chemisch-synthetischen Pflanzenschutz- und Düngemittel eingesetzt.
  • Die Mahd hat biodiversitätsfreundlich zu erfolgen (kein Mulchen, Schnittgutentnahme, Mindest-Schnitthöhe von möglichst 10 cm mit schneidendem Mähwerk).
  • Mährhythmus von Wiesen (ggf. nach einer notwendigen Aushagerungsphase): ein- bis dreimal pro Jahr; bei Hochstaudenfluren reicht eine Mahd der Teilflächen alle zwei bis fünf Jahre.
  • Wechselnde Teilbereiche (Insektenschutzstreifen im Umfang von 10 – 20 %) jeder Fläche müssen bei jeder Mahd ungemäht verbleiben (über Winter bis mindestens Ende März des folgenden Jahres). Diese Pflanzenteile dienen als Fortpflanzungs- und Überwinterungsstätten für Insekten.
  • Nach Möglichkeit und ökologischer Notwendigkeit eine hohe Strukturvielfalt herstellen (z. B. durch Totholz, Trocken-Steinmauern, Wasserstellen, Rohbodenstellen).
  • An den Flächen unnötige Beleuchtung vermeiden, notwendige Beleuchtung insektenfreundlich gestalten. Weitere Informationen: Leitfaden zur Eindämmung der Lichtverschmutzung
  • Pflege, Erhalt und ggf. nötige Nachbesserungen müssen für mindestens fünf Jahre sichergestellt sein.

Sonstiges:

  • Die Kommune informiert die Blühpakt-Beraterin oder den Blühpakt-Berater der zuständigen Regierung über geplante Maßnahmen und Umsetzungstermine und nimmt vor der Umsetzung einen Beratungstermin wahr.
  • Die Blühpakt-Beraterin bzw. der Blühpakt-Berater unterstützt und begleitet die Umsetzungsmaßnahmen.
  • Die Maßnahme wird von der Kommune öffentlichkeitswirksam begleitet, z.B. durch Bürgeraktionen und/oder Pressemitteilungen.
  • Die Kommune erklärt sich bereit, das für sie angepasste Schild „Blühende Kommune“ des StMUV auf der Projektfläche aufzustellen. Dies wird durch den Blühpakt des StMUV organisiert und finanziert.

Was haben die Kommunen vom Mitmachen?

Die Kommunen erhalten neben den 5.000 Euro eine kostenlose Beratung und Unterstützung durch die Blühpakt-Beraterin bzw. den Blühpakt-Berater an der jeweiligen Regierung. Sie unterstützen die Kommunen, damit aus der Idee für ein Blüh-Projekt ein naturschutzfachlich wertvoller und praktikabler Umsetzungsplan entsteht. Sie sind während der gesamten Umsetzungsphase kompetente Ansprechpartner und beraten die Kommune bei der anschließend notwendigen Pflege. Darüber hinaus können sie Anregungen geben, wie weitere öffentliche Grünflächen naturnah, insektenfreundlich und naturschutzfachlich sinnvoll aufgewertet werden können. Um diese Veränderungen für die Bürgerinnen und Bürger zu erklären und Akzeptanz zu schaffen, helfen sie den Kommunen auch bei der Öffentlichkeitsarbeit. Darüber hinaus erhalten die Kommunen ein personalisiertes Schild „Blühende Kommune“. Außerdem kennen die Blühpakt-Beraterinnen bzw. Blühpakt-Berater die relevanten Akteure und vernetzen diese untereinander.

Wie ist der zeitliche Ablauf?

Eine Bewerbung war bis zum 28.04.2023 möglich. Die Bekanntgabe der ausgewählten Kommunen findet Anfang Juni 2023 statt. Im Anschluss wird mit den ausgewählten Kommunen ein Kooperationsvertrag geschlossen. Im Sommer sollte die konkrete Planung der Maßnahmenumsetzung mit Unterstützung und Beratung der Blühpakt-Beraterinnen und Blühpakt-Berater erfolgen. Für die Umsetzung haben die Kommunen insgesamt ein Jahr Zeit, also bis Juni 2024. Die Flächen müssen anschließend über fünf Jahre bis Juni 2029 gepflegt und erhalten werden.

nach oben nach oben