[ Fotogalerie von der Scheckübergabe]
Weitere Kommunen machen sich auf den Weg ihre Flächen insektenfreundlich zu gestalten, erhalten und pflegen. Sie sind nun zusammen mit den Starterkit 1-Kommunen Teil des Netzwerks der blühenden Kommunen.
Das Netzwerk will durch die naturnahe und insektenfreundliche Gestaltung kommunaler Flächen zum Erhalt der Vielfalt an heimischen Wildbienen, Schmetterlingen, Käfern und anderen Insekten beitragen und eine Wiederansiedlung unterstützen.
Bewerben konnten sich alle bayerischen Kommunen, die nicht bereits am Projekt „Starterkit – 100 blühende Kommunen“ teilnehmen. Die Kommune muss sicherstellen, dass ausreichend große Flächen zur Verfügung stehen und eine fachlich angepasste Pflege über mindestens fünf Jahre gewährleistet ist. Bei der Auswahl der 100 Kommunen wird insbesondere auf folgende Merkmale geachtet:
Wünschenswert sind zentral gelegene Flächen, die von vielen Bürgerinnen und Bürgern wahrgenommen werden. Bei deren Umgestaltung sollte auf (gebiets-)heimische Pflanzen und vielfältige Strukturen geachtet werden.
Folgende Flächen sind gut geeignet:
Folgende Gestaltungselemente sind möglich:
Voraussetzungen:
Umsetzung und Pflege:
Insbesondere werden folgende fachliche Maßgaben beachtet:
Sonstiges:
Die Kommunen erhalten neben den 5.000 Euro eine kostenlose Beratung und Unterstützung durch die Blühpakt-Beraterin bzw. den Blühpakt-Berater an der jeweiligen Regierung. Sie unterstützen die Kommunen, damit aus der Idee für ein Blüh-Projekt ein naturschutzfachlich wertvoller und praktikabler Umsetzungsplan entsteht. Sie sind während der gesamten Umsetzungsphase kompetente Ansprechpartner und beraten die Kommune bei der anschließend notwendigen Pflege. Darüber hinaus können sie Anregungen geben, wie weitere öffentliche Grünflächen naturnah, insektenfreundlich und naturschutzfachlich sinnvoll aufgewertet werden können. Um diese Veränderungen für die Bürgerinnen und Bürger zu erklären und Akzeptanz zu schaffen, helfen sie den Kommunen auch bei der Öffentlichkeitsarbeit. Darüber hinaus erhalten die Kommunen ein personalisiertes Schild „Blühende Kommune“. Außerdem kennen die Blühpakt-Beraterinnen bzw. Blühpakt-Berater die relevanten Akteure und vernetzen diese untereinander.
Eine Bewerbung war bis zum 28.04.2023 möglich. Die Bekanntgabe der ausgewählten Kommunen findet Anfang Juni 2023 statt. Im Anschluss wird mit den ausgewählten Kommunen ein Kooperationsvertrag geschlossen. Im Sommer sollte die konkrete Planung der Maßnahmenumsetzung mit Unterstützung und Beratung der Blühpakt-Beraterinnen und Blühpakt-Berater erfolgen. Für die Umsetzung haben die Kommunen insgesamt ein Jahr Zeit, also bis Juni 2024. Die Flächen müssen anschließend über fünf Jahre bis Juni 2029 gepflegt und erhalten werden.
Folgende Kommunen nehmen an der zweiten Runde „Starterkit – blühende Kommunen“ teil.