Schön, dass Sie eine naturnahe Gestaltung Ihres Firmengeländes und/oder Ihres Firmengebäudes vorgenommen haben. Artenreiche Blühflächen und vielfältige Strukturen sind das A und O für viele Wildbienen, Schmetterlinge und andere Insekten. Mit einer „grünen Visitenkarte“ gewinnt nicht nur die Natur, sondern auch das Image Ihres Betriebs.
Betriebe und Einrichtungen, die bestimmte Kriterien erfüllen, können vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz eine staatliche Auszeichnung „Blühender Betrieb“ erhalten. Neben Wirtschaftsbetrieben können sich beispielsweise auch Behörden oder andere öffentliche bzw. soziale Einrichtungen bewerben. Betriebe, die per se blühende Flächen zum Wirtschaften benötigen, können keine Auszeichnung als „Blühender Betrieb“ erhalten.
Ausgezeichnete Betriebe oder Einrichtungen, die sich aktiv für den Insektenschutz einsetzen und neue Lebensräume für Insekten schaffen, werden auf der Seite „Blühende Betriebe mit Auszeichnung“ in einer Karte dargestellt und aufgelistet. Zusätzlich können sie sich dort mit einem eigenen Steckbrief präsentieren.
Um die Auszeichnung „Blühender Betrieb“ können Sie sich mit diesem Formular bewerben.
Felder mit *) sind Pflichtfelder.
1. Betrieb
1.1 Angaben zum Betrieb
1.2. Angaben zur Ansprechperson
1.3. Angaben zum Firmengelände
2. Anforderungen an einen „Blühenden Betrieb“
Folgende Kriterien müssen erfüllt sein:
2.1. Mindestens 20 % der Freiflächen des Firmengeländes sind insektenfreundlich und naturnah gestaltet.
Dies bedeutet insbesondere:
- durchgängiges Blütenangebot von Frühjahr bis Herbst;
- unterschiedliche Lebensräume aus heimischen Wildblumen, Stauden, Sträuchern und Gehölzen.
Hinweis: Begrünte Dachflächen werden zur naturnah gestalteten Freilandfläche dazugerechnet.
2.3. Einige Bereiche der Blühflächen (10–20 %) bleiben über den Winter ungemäht stehen (Dies dient dem Erhalt von Fortpflanzungs- und Überwinterungsstätten für Insekten).
2.2. Keine flächige Verwendung chemischer Pflanzenschutzmittel.
2.4. Kein Einsatz torfhaltiger Substrate bei der Gestaltung und Pflege von Freiflächen.
3. Weitere Maßnahmen zur Unterstützung von Insekten
4. Beschreibung der Maßnahmen zur naturnahen Gestaltung
5. Was es noch zu sagen gibt
6. Bestätigungen
Zu den Datenschutzbestimmungen
Das Referat Blühpakt des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz trifft die Entscheidung darüber, ob noch Nachforderungen erfüllt werden müssen und ob ein Betrieb oder eine Einrichtung ausgezeichnet wird.
Sie erhalten nach dem Absenden des Bewerbungsformulars eine Eingangsbestätigung per E-Mail.