Häufig gestellte Fragen / FAQ

I. Allgemein

1. Was ist der Blühpakt Bayern?

Mit dem Blühpakt Bayern wollen wir unsere Heimat wieder zum Blühen bringen und Insekten ihre Lebensräume zurückgeben. Wir werben um eine breite Unterstützung aller gesellschaftlicher Gruppen. Bürger, Städte und Kommunen, Landwirte und Wirtschaftsbetriebe können einen wichtigen Beitrag leisten, indem sie ihre Freiflächen, Gärten und Balkone naturnah und insektenfreundlich gestalten.

2. Welche Fördermöglichkeiten gibt es?

Es gibt verschiedene Förderprogramme, die die Ideen und Ziele des Blühpakt Bayern unterstützen. Die wichtigsten, die seitens des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz betreut werden, sind das Vertragsnaturschutzprogramm (VNP), das Vertragsnaturschutzprogramm Wald (VNP Wald) und die Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinien (LNPR).
Der Blühpakt Bayern finanziert keine Maßnahmen (Beschaffung von Saatgut, Übernahme der Kosten für Umgestaltungen) von Privatpersonen und privaten Initiativen.

2.1. Vertragsnaturschutzprogramm (VNP)

Dafür stehen 2020 rund 64 Millionen Euro zur Verfügung. Antragsberechtigt sind Landwirte, Naturschutzverbände und Landschaftspflegeverbände. Kommunen können nicht am VNP teilnehmen.

Gefördert werden beispielsweise Maßnahmen wie die Umwandlung von Ackerland in Grünland oder die extensive Grünlandnutzung (z.B. später Schnitt, Verzicht von Dünger und Pflanzenschutzmittel oder der Erhalt von Streuobst-Hochstämmen).

Weitere Informationen zu Förderangelegenheiten
https://www.stmuv.bayern.de/themen/naturschutz/naturschutzfoerderung/vertragsnaturschutzprogramm/index.htm

2.2. Vertragsnaturschutzprogramm Wald (VNP Wald)

Das Programm ist mit rund 4 Millionen Euro ausgestattet. Förderfähig sind beispielsweise der Erhalt von Totholz und Biotopbäumen sowie die Schaffung lichter Waldstrukturen. Einen Antrag können Waldbesitzer oder Verbände stellen.

Weitere Informationen zu Förderangelegenheiten
https://www.stmuv.bayern.de/themen/naturschutz/naturschutzfoerderung/vertragsnaturschutzprogramm_wald/index.htm

2.3. Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinien (LNPR)

Bayern fördert mit rund 30 Millionen Euro jährlich Maßnahmen nach den Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinien. Förderziel ist die Pflege, Wiederherstellung oder Neuschaffung ökologisch wertvoller Lebensräume. Dazu zählen beispielsweise die Neuanlage und Pflege von Hecken oder Streuobstwiesen als Lebensraum für Insekten oder die Entwicklung artenreicher Blumenwiesen mit autochthonem Saatgut. Die Neuschaffung von ökologisch wertvollen Strukturen für Insekten und andere Artengruppen kann sowohl in der freien Landschaft als auch im Siedlungsbereich erfolgen. Einen Antrag nach LNPR können Verbände (z.B. Landschaftspflegeverbände, Naturparkvereine, …), Kommunen oder Privatpersonen bei den Kreisverwaltungsbehörden (untere Naturschutzbehörde) stellen.

Weitere Informationen zu Förderangelegenheiten
https://www.stmuv.bayern.de/themen/naturschutz/naturschutzfoerderung/landschaftspflege_naturparkrichtlinien/index.htm

2.3.1. Initiative "NATÜRLICH BAYERN"

Im Rahmen der Landschaftspflege-und Naturparkrichtlinien stehen zusätzlich rund 3 Millionen Euro für die Initiative „natürlich Bayern“ zur Verfügung. Von Oktober 2018 bis September 2023 werden Maßnahmen durchgeführt zur Unterstützung der Insektenvielfalt in Bayern. Dazu zählen beispielsweise Best-Practice Beispiele für mehr Blütenvielfalt, Methoden zur Gewinnung von autochthonem Saatgut oder die Akquise von Empfängerflächen für Saatgut. Koordiniert werden alle Maßnahmen vom Deutschen Verband Landschaftspflege. Im Fokus stehen Flächen der öffentlichen Hand und landwirtschaftliche Flächen, auf denen bisher keine oder keine insektenfreundliche Bewirtschaftung erfolgt, also z.B. Pachtflächen in Gemeindebesitz, Straßen- und Gewässerränder, Säume oder öffentliche und private Grünflächen.


II. Blühender Betrieb

1. Was versteht man unter einem "Blühenden Betrieb"?

Betriebe und Einrichtungen, die bestimmte Mindestkriterien erfüllen, können vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz eine staatliche Auszeichnung als „Blühender Betrieb“ erhalten.

2. Wer kann sich um die Auszeichnung als "Blühender Betrieb" bewerben?

Es können sich Wirtschaftsbetriebe, kleine und mittelständische Unternehmen oder Handwerksbetriebe bewerben, die ihren Standort in Bayern haben und deren Freiflächen insektenfreundlich und naturnah gestaltet sind. Zudem können beispielsweise auch staatliche und kommunale oder andere öffentliche bzw. soziale Einrichtungen, wie Rathäuser, Krankenhäuser, Museen, Behörden etc., die Auszeichnung bei Erfüllen der Kriterien erhalten.

Betriebe, die per se blühende Flächen zum Wirtschaften benötigen, können keine Auszeichnung als „Blühender Betrieb“ erhalten.

3. Welche Mindestkriterien sind für eine Auszeichnung zu erfüllen?

Für die Auszeichnung kommen Betriebe infrage, die folgende vier Mindestkriterien erfüllen:

  • Mindestens 20 % der Freiflächen des Firmengeländes sind naturnah gestaltet.
    Dies bedeutet insbesondere:
    • durchgängiges Blütenangebot von Frühjahr bis Herbst
    • unterschiedliche Lebensräume aus heimischen Wildblumen, Stauden, Sträuchern und Gehölzen.

    Hinweis: Begrünte Dachflächen werden zur naturnah gestalteten Freilandfläche dazugerechnet.

  • Keine flächige Verwendung chemischer Pflanzenschutzmittel.
  • Bereiche der Blühflächen bleiben über den Winter ungemäht stehen (Erhalt von Fortpflanzungs- und Überwinterungsstätten für Insekten).
  • Kein Einsatz torfhaltiger Substrate bei der Gestaltung und Pflege von Freiflächen.

4. Wo kann ich mich um die Auszeichnung "Blühender Betrieb" anmelden?

Betriebe, die sich um eine Auszeichnung bewerben wollen, füllen bitte das Online-Bewerbungsformular mit den notwendigen Angaben aus.

zur Bewerbung um die Auszeichnung "Blühender Betrieb"

5. Wo finde ich weitere Informationen zur naturnahen Gestaltung von Firmenflächen?

Eine umfangreiche Sammlung zum Thema sowie Broschüren mit konkreten Beispielen zur naturnahen Gestaltung von Firmengeländen finden Sie hier:

zu den Publikationen & Internetauftritten

6. Werden Ausgleichs- und Ersatzflächen berücksichtigt?

Nein. Ausgleichs- und Ersatzflächen sind rechtliche Verpflichtungen, mit denen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft ausgeglichen oder ersetzt werden. Die Erfüllung von Rechtspflichten ist grundsätzlich nicht honorierungsfähig und kann deshalb auch nicht bei den 20 % naturnah zu gestaltenden Flächen (eines der Mindestkriterien für eine Auszeichnung) angerechnet werden.

7. Was kostet eine Umgestaltung?

Eine Umgestaltung muss nicht kostspielig sein – es kommt jedoch auf die jeweilige Maßnahme an. Mit folgenden Kosten müssen Sie ungefähr rechnen:

  • 8 Euro / m2 für eine artenreiche Wiese.
  • 20 Euro / m2 für eine Staudenpflanzung oder eine frei wachsende, blühende Hecke.
  • bis zu 50 Euro / m2 für eine extensive Dachbegrünung.

Konkrete Angaben für den Einzelfall erfragen Sie bitte bei einem Garten- und Landschaftsbaubetrieb.

8. Kann ich über die Mindestkriterien hinaus noch etwas für den Insektenschutz machen?

Es gibt eine ganze Reihe einfacher Maßnahmen, die Insekten helfen. Dazu zählen beispielsweise die Bereitstellung von Lebensraumstrukturen wie Blühwiesen, Totholz oder Steinmauern, ein durchdachter Pflegeplan für Freiflächen (wann mähe ich wie meine Blühwiesen?), eine insektenfreundliche Beleuchtung (siehe nächste Frage), die Entsiegelung von asphaltierten Parkplatzflächen oder das Anlegen von Nistgelegenheiten für Insekten (z.B. Sandflächen, Rohboden, Totholz, Insektenhotel).

Übrigens: Informationstafeln für Ihre Kunden und Ihre Mitarbeitenden helfen sehr für die Akzeptanz der Maßnahmen.

9. Welche Maßnahmen für eine insektenfreundliche Beleuchtung gibt es?

10. Ich möchte meine Fläche naturnah und insektenfreundlich gestalten, weiß aber nicht wie?

Seit 2019 konnten Betriebe eine kostenlose Erstberatung nutzen, um Maßnahmenvorschläge und Tipps für eine naturnahe Gestaltung zu erhalten. Derzeit ist eine Anmeldung nicht möglich. Es wird gerade geprüft, wann und wie das Angebot wieder genutzt werden kann.

Grundsätzlich empfiehlt es sich folgende Punkte zu beachten:

  • (gebiets-)heimisches Saat- und Pflanzgut
  • Verzicht auf Pestizide und Torfprodukte
  • Verzicht auf chemisch.-synthetische Dünger und nur sparsame und gezielte organische Düngung
  • Vermeidung unnötiger und die insektenfreundliche Gestaltung notwendiger Beleuchtung
  • biodiversitätsfreundliche Mahd (z.B. weniger mähen, Schnittgut entfernen, Bereiche stehen lassen)
  • hohe Strukturvielfalt (z. B. durch Totholz, Steinmauern, Wasserstellen, Rohboden, Gehölze)
  • vielfältiges, ganzjähriges Nahrungsangebot für Insekten

Erste Informationen und konkrete Beispiele zur naturnahen Gestaltung von Firmengeländen finden Sie in folgenden Broschüren:

Weitere Informationen erhalten Sie z. B. bei Naturschutz- und Umweltverbänden, Naturgarten e.V. und bei der Kreisfachberatung für Gartenkultur und Landespflege an den Landratsämtern.

11. Was mache ich, wenn ich die umgestaltete Fläche brauche, es aber auf Grund einer Ansiedlung geschützter Arten zu Verboten kommt?

In der Regel entstehen keine Probleme, wenn die Maßnahmen sorgfältig geplant werden und die Umgestaltung auf Flächen stattfindet, die nicht mehr für betriebliche Expansionen benötigt werden.

Sollten die Flächen in der Zukunft für betriebliche Erweiterungen zur Verfügung stehen, kann die Ansiedelung bestimmter Arten von vornherein vermieden werden, indem die Gestaltung und Pflege der Fläche entsprechend angepasst wird. Lassen Sie sich dazu am besten von Fachleuten beraten.

Das Vorkommen besonders oder streng geschützter Arten begründet keine grundsätzlichen Nutzungseinschränkungen. Nur wenn diese Arten derart beeinträchtigt werden, dass Verbotstatbestände eintreten können, ist eine weitergehende Prüfung erforderlich.

Beeinträchtigungen während des Baus können häufig durch Markierung der Fortpflanzungs- und Ruhestätten oder durch zeitlich abgestimmte Bautätigkeiten vermieden werden. Kann die Zerstörung einer besetzten Lebensstätte nicht vermieden werden, ist es in vielen Fällen möglich, die Tiere abzusammeln und umzusiedeln. In diesem Fall ist eine Einbindung der zuständigen Naturschutzbehörde erforderlich.

Sollte dennoch ein artenschutzrechtlicher Konflikt entstehen, können die zuständigen Behörden eine Ausnahme von den Verboten zulassen. Für mehr Planungssicherheit kann eine Ausnahme vorab in Aussicht gestellt werden. In diesem Fall können Sie im Regelfall mit einer Ausnahme rechnen, weil die Behörde vorab die Voraussetzungen geprüft hat und ihr Ermessen zu Ihren Gunsten ausüben wird. In jedem Fall empfiehlt sich eine frühzeitige Abstimmung mit der zuständigen Naturschutzbehörde.


III. Mähen

1. Muss ich überhaupt mähen, um eine artenreiche Wiese zu erhalten?

Ja. Damit sich auf Wiesen eine hohe Artenvielfalt entwickeln kann, müssen sie regelmäßig gemäht werden.
Wird zu selten oder gar nicht gemäht, verfilzt die Wiese, die Fläche verbuscht, Gräser dominieren zunehmend wodurch der Artenreichtum und die Blütenvielfalt schwinden. Es siedeln sich konkurrenzstärkere Pflanzen an, die die empfindlicheren Wiesenblumen verdrängen.
Wird zu oft gemäht, kommen die Blumen weder zur Blüte noch zur Samenausbildung. Es kann sich keine Vielfalt entwickeln, viele Arten verschwinden nach und nach.

2. Wann ist der optimale Zeitpunkt und wie oft muss ich mähen

Dafür gibt es keine starren Regeln. Die erste Mahd sollte möglichst erst dann erfolgen, wenn ein Großteil der Wiesenblumen abgeblüht sind und Samen angesetzt haben. Als Anhaltspunkt dafür kann die erste Junihälfte genannt werden – die Bauern sagen dazu Heuschnitt.
Der zweite Schnitt erfolgt idealerweise im Zeitraum August bis September. Dies ermöglicht die Samenbildung für die Spätblüher und für einige Pflanzenarten noch eine zusätzliche Herbstblüte, die für Insekten eine wichtige Nahrungsquelle zu diesem Zeitpunkt im Jahr darstellt.
Sollte ein dritter Schnitt, beispielsweise von sehr wüchsigen Wiesen, nötig sein, kann dieser Mitte bis Ende Mai erfolgen.
Bei Wiesen mit geringem Aufwuchs reicht auch ein Schnitt, der im Idealfall gegen Spätsommer erfolgen sollte. Sehr trockene oder sehr nasse Wiesen sollten auch nur einmal und erst spät gemäht werden (je nach Wiesenart Juli/August oder bei nassen Streuwiesen auch erst im September).

3. Welche Geräte eignen sich am besten und welche sind ungeeignet?

Am besten geeignet sind schneidende Geräte: Messerbalken mit großer Schnittbreite für große Flächen, handgeführte Balkenmäher für steiles und nasses Gelände oder für kleinere Flächen im privaten Bereich auch die gute alte Sense. Diese Geräte sind für die Wiesentiere am schonendsten.
Ungeeignet sind schnell drehende Schnittwerkzeuge wie Kreiselmäher oder Mulchgeräte, da diese durch die große Sogwirkung viele Insekten töten.
Sehr ungünstig sind aus ökologischer Sicht Mähroboter, die viel zu oft und ohne Rücksicht auf Tiere ihre Bahnen durch den Garten ziehen.
Ein absolutes No-Go sind sogenannte „Aufbereiter“ oder „Knick-Zetter“, die die Halme nach der Mahd quetschen, damit sie für die Silagenutzung schneller und besser anwelken. Durch diese Geräte werden nur wegen eines kleines Zeitgewinns viele Insekten, die die Mahd überlebt haben, nachträglich getötet.

4. Gibt es eine bestimmte Mähmethode, die besonders insektenschonend ist?

Man kann sich an den alten Wirtschaftsweisen der Bauern orientieren. Sie haben ihre Wiesen früher abschnittsweise gemäht und somit dafür gesorgt, dass die Tierwelt der Wiese nicht auf einen Schlag Nahrungsgrundlage und Lebensraum verliert. Deshalb: Mähen Sie nicht die ganze Wiese auf einmal, sondern nur streifenweise und zeitversetzt. Im Idealfall bliebt immer ein Streifen (oder eine Teilfläche) stehen, so dass Nahrung und Verstecke jederzeit verfügbar sind.

5. Was soll mit dem geschnittenen Gras geschehen?

Unsere heimischen Wildblumen fühlen sich auf mageren Standorten am wohlsten. Deshalb sollte das Schnittgut unbedingt entfernt werden, sonst erfährt die Wiese darüber eine stetige Aufdüngung; genau das wollen wir vermeiden. Diese Praxis, also das Zerkleinern und Verteilen des Mähguts auf der Fläche ohne es abzuräumen (Mulchen), begünstigt konkurrenzstarke „Allerweltarten“ wie starkwüchsige Gräser sowie wenige Kriech- und Rosettenpflanzen, die die weniger wuchskräftigen Wiesenblumen verdrängen.


IV. Jeder kann was tun

1. Sind alle käuflichen Samenmischungen gleich gut geeignet für die Ansaat von Blumenwiesen?

Nein, hier ist Vorsicht geboten! Manche Samenmischungen enthalten oft mehr ein Versprechen als einen wirklichen Nutzen für die Artenvielfalt. Immer wieder enthalten sie fremdländische Pflanzenarten, die von heimischen Insekten nicht genutzt werden oder heimische Arten verdrängen können. Sofern nichtgebietsheimisches Saatgut verwendet wird, besteht die Gefahr, dass heimische Arten mit ihren Anpassungen an die lokalen Gegebenheiten durch Einkreuzung nichtheimischer Sämereien ihre Anpassung an die lokalen Gegebenheiten dauerhaft verlieren. Solche genetisch fixierten Änderungen können beispielsweise dazu führen, das Pflanzen zu Zeiten blühen, in denen die auf den Nektar dieser Arten angewiesenen Insekten noch nicht oder nicht mehr aktiv sind. Fragen Sie nach Mischungen mit ausschließlich heimischen Arten, im Idealfall regionaler Herkunft. Oder sammeln Sie bei Ihren nächsten Spaziergängen einfach Samen von heimischen Arten, die Ihnen gefallen (natürlich nur von häufigen Arten außerhalb von Schutzgebieten).

2. Worauf ist bei käuflichen Samenmischungen zu achten?

Zum Erhalt der genetischen Vielfalt und des natürlichen Artenspektrums empfiehlt sich in der freien Landschaft der Einsatz von gebietseigenem Saatgut. Spätestens ab dem Jahr 2020 dürfen nach dem Bundesnaturschutzgesetz nur noch Sämereien gebietsheimischer Arten (d.h. Arten aus der Region) in der freien Landschaft ausgebracht werden. Derzeit gibt es in Deutschland zwei Zertifikate, die gebietseigenes Saatgut garantieren: VWW-Regiosaaten und Regiozert.

www.natur-im-vww.de/wildpflanzen/vww-regiosaaten/

www.bdp-online.de/de/Branche/Saatguthandel/RegioZert/

Zertifizierte Samenhersteller sind beispielsweise Rieger Hofmann GmbH (Blaufelden-Raboldshausen) oder Saaten Zeller GmbH (Eichenbühl).

Für den Großraum München bietet zudem Johann Krimmer (Freising-Pulling) passendes Material an.

3. Welche Kriterien sollte gutes Blühflächen-Saatgut erfüllen?

  • Keine fremdländischen Arten wie Schmuckkörbchen (Cosmea) oder Kalifornischer Mohn (Eschscholzia).
  • Keine (invasiven) Neophyten wie Goldrute (Solidago canadensis), Nachtkerze (Oenothera biennis) oder Kanadisches Berufkraut (Erigeron canadensis).
  • Keine Sorten mit gefüllten Blüten.
  • Keine Zuchtgräser, die langfristig Wildkräuter verdrängen können.
  • Keine Giftpflanzen, wie beispielsweise Schachtelhalm oder Kreuzkraut.

4. Sind einjährige oder mehrjährige Mischungen besser?

Mehrjährige Mischungen sind fast immer vorzuziehen. Einjährige Mischungen, die im April ausgesät werden, kommen im Juni zur Blüte und werden oft im Juli schon wieder gemulcht (abgemäht und das Mähgut auf der Fläche liegen gelassen). Solche Flächen bieten keinen nachhaltigen ökologischen Gewinn.

Den höchsten ökologischen Wert haben mehrjährige Mischungen, die das Ziel haben, einen dauerhaften, wiesenartigen Bestand zu erzeugen. Sie bringen ganzjährig Lebensraumverbesserungen für unsere heimischen Insekten, so dass diese Blüten, Pollen und Nektar für ihre Ernährung finden, sowie Strukturen zum Überwintern (sofern ungemähte Bereiche stehen bleiben).

5. Wie muss ich meine Fläche das Jahr über pflegen?

Frisch angesäte Blühflächen müssen nur bei massivem Aufkommen von Ruderalpflanzen (Beifuß, Melden, Gänsefuss) im ersten Sommer gemäht werden (rund 4 Wochen nach der Saat mit hoher Einstellung des Rasenmähers). Gegen Herbst empfiehlt sich eine teilweise Mahd, die Neuaustrieb ermöglicht und gleichzeitig Strukturen zur Überwinterung erhält. Dazu kann man beispielsweise Streifen stehen lassen (im Idealfall entlang von Hecken, Wegen oder anderen Strukturen). Am besten ist es, wenn Flächenteile in den Folgejahren alternierend gemäht werden.

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